AKTUELLES AUS DER RECHTSPRECHUNG

BGH-Pressemitteilungen

Urteil des Landgerichts Bochum wegen Totschlags durch Ersticken zweier Kinder rechtskräftig (Do, 28 Mär 2024)
Pressemitteilung 74/24 vom 28.03.2024
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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung (Thu, 28 Mar 2024)
Pressemitteilung 73/24 vom 28.03.2024
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Verhandlungstermin am 12. Juni 2024 um 11.00 Uhr in Sachen IV ZR 341/22 (Schiedsgutachterverfahren in der Rechtsschutzversicherung) (Thu, 28 Mar 2024)
Pressemitteilung 72/24 vom 28.03.2024
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Verurteilung von zwei IS-Mitgliedern aus Deutschland rechtskräftig (Wed, 27 Mar 2024)
Pressemitteilung 71/24 vom 27.03.2024
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Neue Richterin am Bundesgerichtshof (Tue, 26 Mar 2024)
Pressemitteilung 70/24 vom 26.03.2024
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Zulässigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer zur Änderung der Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen (Fri, 22 Mar 2024)
Pressemitteilung 69/24 vom 22.03.2024
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Urteil wegen "Ehrenmordes" an einer Afghanin in Berlin rechtskräftig (Thu, 21 Mar 2024)
Pressemitteilung 68/24 vom 21.03.2024
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Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung (Wed, 20 Mar 2024)
Pressemitteilung 67/24 vom 20.03.2024
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Strafverfahren gegen eine IS-Rückkehrerin wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zum Nachteil zweier Jesidinnen rechtskräftig abgeschlossen (Wed, 20 Mar 2024)
Pressemitteilung 66/24 vom 20.03.2024
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Weitere Verurteilung im Zusammenhang mit Entführung durch vietnamesischen Geheimdienst rechtskräftig (Wed, 20 Mar 2024)
Pressemitteilung 65/24 vom 20.03.2024
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Urteil wegen der Ausfuhr von Waffen nach Mexiko nun insgesamt rechtskräftig (Tue, 19 Mar 2024)
Pressemitteilung 64/24 vom 19.03.2024
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Urteil des Landgerichts Koblenz wegen Mordes an Ex-Freundin rechtskräftig (Fri, 15 Mar 2024)
Pressemitteilung 63/24 vom 15.03.2024
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Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 (Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten) (Fri, 15 Mar 2024)
Pressemitteilung 62/24 vom 15.03.2024
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Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gegen Urteil nach politisch motivierter Auseinandersetzung erfolgreich (Wed, 13 Mar 2024)
Pressemitteilung 61/24 vom 13.03.2024
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Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 31. Juli 2024, 10.00 Uhr in Sachen 5 StR 326/23 über die Revision einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof im Reichsgerichtsgebäude (Sitz des Bundesverwaltungsgerichts) (Wed, 13 Mar 2024)
Pressemitteilung 60/24 vom 13.03.2024
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Verhandlungstermin am 4. Juni 2024 um 10.00 Uhr in Sachen II ZR 71/23 (Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH) (Wed, 13 Mar 2024)
Pressemitteilung 59/24 vom 13.03.2024
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Verurteilung im "Kölner Insulinfall" wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig (Tue, 12 Mar 2024)
Pressemitteilung 58/24 vom 12.03.2024
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Revisionen in Sachen "Einbruch ins Grüne Gewölbe" beim Bundesgerichtshof eingegangen (5 StR 125/24) (Mon, 11 Mar 2024)
Pressemitteilung 57/24 vom 11.03.2024
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Verhandlungstermin am 10. April 2024 um 10:00 Uhr in Sachen VIII ZR 161/23 (Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines Oldtimers) (Mon, 11 Mar 2024)
Pressemitteilung 56/24 vom 11.03.2024
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Urteil wegen Einschmuggelns von Mobiltelefonen durch eine JVA-Beamtin rechtskräftig (Fri, 08 Mar 2024)
Pressemitteilung 55/24 vom 08.03.2024
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Manuel Neuer - Entgeltfortzahlung geschuldet? Profisportler haben mit ihren Vereinen auch ganz "normale" Arbeitsverträge geschlossen und damit im Krankheitsfalle auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - so das Bundesarbeitsgericht schon seit 1998, auch wenn die Gehälter der Profisportler oft deutlich höher liegen.

Aber: ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG kann versagt werden,  wenn der Arbeitnehmer verschuldet die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Gerichtliche Maßstäbe, wann dies der Fall sein kann, gibt es - so z.B. wenn  der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen die von ihm in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstieß und dadurch bedingt der Ausfall mit entsprechender Schadensfolge immens groß ist. Aber was ist darunter zu verstehen, Hochseesegeln, Kitesurfen, Skifahren und -springen, Snowboarden, Drachenfliegen, Kickboxen? Die Rechtsprechung ist hier noch sehr dünn, Kickboxen gilt als besonders gefährlich, Skifahren und Skispringen bislang noch nicht. Aber was bedeutet dies für den Ausfall von Manuel Neuer, der als Torwart des FC Bayern München einerseits natürlich "normaler" Arbeitnehmer ist, andererseits auch eine herausragende Stellung in der Arbeitnehmerschaft, eben der Fußballmannschaft des FC Bayern München hat. Sein prognostizierter Ausfall von geschätzt 6 Monate trifft den FC Bayern schwer - nicht nur, weil für teueres Geld ein Ersatztorwart eingekauft werden musste.

 

Wie baut ein Profisportverein hier vor? Können in Standardverträgen des Deutschen Fußballbunds Regeln zum Privatleben aufgenommen werden? Darf in die private Lebensführung eingegriffen werden, was die Freizeitgestaltung, die Ernährungsgewohnheiten, das Reiseverhalten betrifft? Darf Sport wie z.B. Kitesurfen oder Skitourengehen abseits der Pisten, Alkohol- und Nikotinkonsum, Reisen in ein Krisengebiet,  verboten werden?

Grundsätzlich gilt, dass das Privatleben eines Arbeitnehmers, egal ob Profisportler oder Verkäuferin für den Arbeitgeber tabu ist. Aber kann vertraglich ein Ausschluss bestimmter Aktivitäten in der Freizeit untersagt werden? Nein -  bei normalen Arbeitsverhältnissen nicht, aber bei Profisportlern könnte durchaus abgewägt werden, Argumente könnten sein: wie ist die Vertretungsregelung, welche Konsequenz für den Arbeitgeber hat eine Verletzung, welche Konsequenzen in seiner persönlichen Freiheit hat ein Arbeitnehmer bei der Untersagung bestimmter Aktivitäten?

Bislang gibt es hierzu keine klarstellende Rechtsprechung, sicherlich helfen Musterverträge nicht weiter, wenn einschränkende Regelungen nicht ganz spezifisch auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Ganz individuelle Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden, sind sicherlich unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers möglich und damit zulässig.

 

 

DIES UND DAS

Gesetzesänderungen

Das Reiserecht wurde zum 01.07.2018 neu gefasst, Reisestornierungen aufgrund der Corona-Pandemie dürfen derzeit noch nicht dazu führen, dass statt einer Rückerstattung nur ein Gutschein angeboten wird. Eine Gutscheinlösung für solche Reiseverträge rückwirkend zu vereinbaren steht im Widerspruch zum Verbraucherschutz.

 

Die Schadensersatzklage eines VW Eigentümers gegen VW war überwiegend erfolgreich, allerdings musste der Kläger durch sämtliche Instanzen, letztendlich sprach ihm der BGH am 25.05.2020 in einem verkündeten Urteil Schadensersatz zu, allerdings muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen km anrechnen lassen

 

Im Mietrecht traten Änderungen zum 01.01.2019 in Kraft. Bedeutsam ist der Auskunftsanspruch eines Mieters über die bisher verlangte Miete einer Wohnung.

 

Das Musterfeststellungsverfahren wird von einer Vielzahl von Verbrauchern angenommen, Stand 28.12.2018 haben sich wohl schon ca. 30.000 Verbraucher in das Klageregister eintragen lassen, um gegen den VW Konzern im Rahmen einer Musterfeststellungsklage, die erst seit dem Jahre 2018 in Deutschland möglich ist, vorzugehen, da hier Verjährungseintritt zum 31.12.2018 drohte. Nähere Informationen können Sie gerne erhalten. 

 

 

 

Der BGH hat im Februar 2018 ein wegweisendes Urteil im Werkvertragsrecht gesprochen. Erschwert wird nun die Durchsetzung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Architektenhaftung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.

 

 

 

 

 

 

Interessant?

Sportrecht und Arbeitsrecht

Neuer - Entgeltfortzahlung geschuldet? Profisportler haben mit ihren Vereinen auch ganz "normale" Arbeitsverträge geschlossen und damit im Krankheitsfalle auch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung - so das Bundesarbeitsgericht schon seit 1998, auch wenn die Gehälter der Profisportler oft deutlich höher liegen.

Aber: ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 EntgFG kann versagt werden,  wenn der Arbeitnehmer verschuldet die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Gerichtliche Maßstäbe, wann dies der Fall sein kann, gibt es - so z.B. wenn  der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen die von ihm in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstieß und dadurch bedingt der Ausfall mit entsprechender Schadensfolge immens groß ist. Aber was ist darunter zu verstehen, Hochseesegeln, Kitesurfen, Skifahren und -springen, Snowboarden, Drachenfliegen, Kickboxen? Die Rechtsprechung ist hier noch sehr dünn, Kickboxen gilt als besonders gefährlich, Skifahren und Skispringen bislang noch nicht. Aber was bedeutet dies für den Ausfall von Manuel Neuer, der als Torwart des FC Bayern München einerseits natürlich "normaler" Arbeitnehmer ist, andererseits auch eine herausragende Stellung in der Arbeitnehmerschaft, eben der Fußballmannschaft des FC Bayern München hat. Sein prognostizierter Ausfall von geschätzt 6 Monate trifft den FC Bayern schwer - nicht nur, weil für teueres Geld ein Ersatztorwart eingekauft werden musste.

 

Wie baut ein Profisportverein hier vor? Können in Standardverträgen des Deutschen Fußballbunds Regeln zum Privatleben aufgenommen werden? Darf in die private Lebensführung eingegriffen werden, was die Freizeitgestaltung, die Ernährungsgewohnheiten, das Reiseverhalten betrifft? Darf Sport wie z.B. Kitesurfen oder Skitourengehen abseits der Pisten, Alkohol- und Nikotinkonsum, Reisen in ein Krisengebiet,  verboten werden?

Grundsätzlich gilt, dass das Privatleben eines Arbeitnehmers, egal ob Profisportler oder Verkäuferin für den Arbeitgeber tabu ist. Aber kann vertraglich ein Ausschluss bestimmter Aktivitäten in der Freizeit untersagt werden? Nein -  bei normalen Arbeitsverhältnissen nicht, aber bei Profisportlern könnte durchaus abgewägt werden, Argumente könnten sein: wie ist die Vertretungsregelung, welche Konsequenz für den Arbeitgeber hat eine Verletzung, welche Konsequenzen in seiner persönlichen Freiheit hat ein Arbeitnehmer bei der Untersagung bestimmter Aktivitäten?

Bislang gibt es hierzu keine klarstellende Rechtsprechung, sicherlich helfen Musterverträge nicht weiter, wenn einschränkende Regelungen nicht ganz spezifisch auf den jeweiligen Arbeitnehmer zugeschnitten sind. Ganz individuelle Regelungen, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden, sind sicherlich unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers möglich und damit zulässig.

 

 

Mietrecht, Insolvenzrecht:

Die Corona Pandemie führte zu einigen befristet geltenden Gesetzesänderungen, so war aufgrund durch die Corona-Krise bedingten Zahlungsverzuges eine vermieterseitige Kündigung bis zum 30.06.2020 ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages war ebenfalls bei bestimmten Gegebenheiten befristet ausgesetzt.

 

Mi

09

Jan

2019

Arbeitsrecht

Mi

09

Jan

2019

Bankfachklasse

Erneut ist auch im Jahr 2018 Frau Scherf als Autorin  in mehreren Ausgaben des  Magazins  "Bankfachklasse" mit Fachbeiträgen vertreten, und zwar zu den Themenbereichen Erbschein, Auskunfteien und Bürgschaften.

Mi

21

Jan

2015

Mediation

Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart  zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr  darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft  zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht  mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

Mo

28

Jul

2014

Bankrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 147/12 entschieden, dass Banken Innenprovisionen bei Geldanlagen den Kunden gegenüber auf jeden Fall mit Wirkung für Anlagen ab dem 01.08.2014 offenlegen müssen. Ab diesem Stichtage können sich Banken nicht mehr darauf berufen, von dieser Rechtsprechung keine Kenntnis gehabt zu haben. Bankkunden erfahren demnach zukünftig die Provisionen, die die Banken für Geldanlagen erhalten.

Fr

11

Jan

2013

Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10

Mi

05

Dez

2012

Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012

Di

04

Dez

2012

Arbeitsrecht

Klassenfahrten kosten auch Geld für die begleitenden Lehrer. Deshalb verlangen einige Bundesländer von ihren angestellten und beamteten Lehrern Erklärungen, mit welchen die an der Fahrt teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Diese gängige Praxis ist treuwidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Entscheidung vom 16.10.2012. BAG 9 AZR 183/11

 

Bankrecht:

Der BGH hat sich nun abschließend verbraucherfreundlich zu Bearbeitungskosten bei Verbraucherkreditverträgen geäußert, in der Regel sind solche durch AGB auf den Kunden übergewälzte Kostenvereinbarungen unwirksam und der Kunde hat einen Anspruch auf Rückerstattung, die jeweilige Norm, die Berechnung und  Verjährungsfragen müssen gesondert pro Einzelfall geprüft werden. 

 

Widerrufsbelehrung: Nach einer von der Verbraucherzentrale Hamburg gemachten Schätzung sind die Mehrzahl aller in Immobilienkrediten ausformulierten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, so dass - die Prüfung muss aber detailliert anhand der Vertragsunterlagen pro Einzelfall erfolgen - die Bankkunden als Verbraucher möglicherweise einen Widerruf erklären können und sich so von Verträgen aus Hochzinsphasen lösen können.  





 

Mi

09

Jan

2019

Arbeitsrecht

Mi

09

Jan

2019

Bankfachklasse

Erneut ist auch im Jahr 2018 Frau Scherf als Autorin  in mehreren Ausgaben des  Magazins  "Bankfachklasse" mit Fachbeiträgen vertreten, und zwar zu den Themenbereichen Erbschein, Auskunfteien und Bürgschaften.

Mi

21

Jan

2015

Mediation

Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart  zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr  darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft  zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht  mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

Mo

28

Jul

2014

Bankrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 147/12 entschieden, dass Banken Innenprovisionen bei Geldanlagen den Kunden gegenüber auf jeden Fall mit Wirkung für Anlagen ab dem 01.08.2014 offenlegen müssen. Ab diesem Stichtage können sich Banken nicht mehr darauf berufen, von dieser Rechtsprechung keine Kenntnis gehabt zu haben. Bankkunden erfahren demnach zukünftig die Provisionen, die die Banken für Geldanlagen erhalten.

Fr

11

Jan

2013

Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10

Mi

05

Dez

2012

Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012

Di

04

Dez

2012

Arbeitsrecht

Klassenfahrten kosten auch Geld für die begleitenden Lehrer. Deshalb verlangen einige Bundesländer von ihren angestellten und beamteten Lehrern Erklärungen, mit welchen die an der Fahrt teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Diese gängige Praxis ist treuwidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Entscheidung vom 16.10.2012. BAG 9 AZR 183/11

Di

04

Dez

2012

Arbeitsrecht

Klassenfahrten kosten auch Geld für die begleitenden Lehrer. Deshalb verlangen einige Bundesländer von ihren angestellten und beamteten Lehrern Erklärungen, mit welchen die an der Fahrt teilnehmenden Lehrer auf die Erstattung von Reisekosten verzichten. Diese gängige Praxis ist treuwidrig, so das Bundesarbeitsgericht. Entscheidung vom 16.10.2012. BAG 9 AZR 183/11

Mi

05

Dez

2012

Reiserecht

Ein Verbraucher kann Ansprüche gegen Reiseveranstalter wegen Mängeln eines Ferienhauses im Ausland vor deutschen Gerichten geltend machen, auch wenn es sich um keinen Reisevertrag, sondern einen Mietvertrag über ein ausländisches Objekt handelt. Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 179/12 vom 23.10.2012

Fr

11

Jan

2013

Werkvertragsrecht

Ein die Verjährungsfrist hemmendes Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. BGH Beschluss vom 23.08.2012 Aktenzeichen VII ZR 155/10

Mo

28

Jul

2014

Bankrecht

Der BGH hat mit Urteil vom 03.06.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 147/12 entschieden, dass Banken Innenprovisionen bei Geldanlagen den Kunden gegenüber auf jeden Fall mit Wirkung für Anlagen ab dem 01.08.2014 offenlegen müssen. Ab diesem Stichtage können sich Banken nicht mehr darauf berufen, von dieser Rechtsprechung keine Kenntnis gehabt zu haben. Bankkunden erfahren demnach zukünftig die Provisionen, die die Banken für Geldanlagen erhalten.

Mi

21

Jan

2015

Mediation

Frau Rechtsanwältin Scherf hat im Januar 2015 die im Oktober 2014 begonnenen Intensivfortbildung beim Fortbildungsinstitut der RAK Stuttgart  zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes Konfliktlösungsverfahren unter großer Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Mediator agiert nicht als Schiedsrichter oder Schlichter, die Tätigkeit des Mediators ist vielmehr  darauf gerichtet, eine für jede Partei vertretbare und eigenverantwortlich gefundene interessengerechte Übereinkunft  zu schließen. Die im Mediationsverfahren erzielte Abschlussvereinbarung soll ohne gerichtliche Hilfe und Entscheidung das zukünftige Verhalten und Vorgehen festlegen. Das Mediationsverfahren eignet sich nicht nur für das Familienrecht, sondern auch für Fragestellungen aus dem Erbrecht, Konflikte auf Gesellschafterebene und bei Personalfragen. Beispielsweise kann auch im Bau- und Werkvertragsrecht  mit einer Abschlussvereinbarung weitaus kostengünstiger als mit einem langwierigen Gerichtsverfahren incl. Sachverständigengutachten eine rasche Streitbeilegung erfolgen, die den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

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09

Jan

2019

Bankfachklasse

Erneut ist auch im Jahr 2018 Frau Scherf als Autorin  in mehreren Ausgaben des  Magazins  "Bankfachklasse" mit Fachbeiträgen vertreten, und zwar zu den Themenbereichen Erbschein, Auskunfteien und Bürgschaften.

Mi

09

Jan

2019

Arbeitsrecht